Dorferneuerung Stützerbach / Thüringen - Ziele, Maßnahmen, Antragsformalitäten & News

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Dorferneuerung Stützerbach

Ziele, Maßnahmen, Antragsformalitäten & News

Hier erfahren Sie mehr über die Dorferneuerung und -entwicklung von Stützerbach

--> Ziele und Macher der Dorferneuerung
--> Was und wer wird gefördert?
--> Fördermittel
--> Das Gemeindliche Entwicklungskonzept
--> Bislang umgesetzte und geplante Fördermaßahmen
--> Der Dorfentwicklungsbeirat von Stützerbach
--> Chronik des Dorfentwicklungs- und -erneuerungsprozesses

Informationen zum aktuellen Erarbeitungsprozess des Dorfentwicklungskonzeptes für die Ortsteile "Frauenwald - Manebach - Stützerbach" finden Sie hier:
Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) Frauenwald-Manebach-Stützerbach / Ilmenau - Goethe- und Universitätsstadt

Dokumentation Zukunftswerkstatt der Dorfregion Frauenwald-Manebach-Stützerbach

Dorfentwicklungskonzept von Stützerbach

Ziele und Macher der Dorferneuerung

Welche Ziele verfolgt die Dorferneuerung, wer macht mit und wer kann davon profitieren?

Der Ilmenauer Ortsteil Stützerbach ist von 2020 – 2024 ein vom Land Thüringer anerkannter Förderschwerpunkt der Dorferneuerung. Dies bietet die Chance, mit Hilfe finanzieller Unterstützung des Freistaats Thüringen und der EU sowie durch Begleitung einer Dorfentwicklungsberaterin das Ortsbild, die Infrastruktur und auch das Gemeinwesen und den sozialen Zusammenhalt in Stützerbach in den kommenden Jahren zu verbessern und zu stärken.

Von der Förderung profitiert nicht nur die Kommune. Auch Private, Gewerbetreibende, Vereine, Kirchgemeinden und andere natürliche und juristische Personen können Fördermittel erhalten. Der Fördersatz für Private beträgt in der Regel 35 %, wobei die Fördersumme pro Objekt auf 15.000 Euro begrenzt ist. Die Gemeinde und gemeinnützige juristische Personen können bis zu Regelfördersätzen von 65 % profitieren.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Gewerbetreibende von Stützerbach. Die Gestaltung und Entwicklung von Stützerbach als l(i)ebenswerten Luftkurort kann nur gemeinsam gelingen. Daher sind alle im Ort unter dem Motto „MITDENKEN, MITREDEN, MITTUN“ herzlich zur Mitwirkung eingeladen und aufgefordert: Die öffentliche Hand ebenso wie Private, Gewerbetreiben, Vereine und touristische Leistungsträger!

Was und wer wird gefördert?

Fördermittel kann nicht nur die Stadt Ilmenau beantragen, auch Private, Gewerbetreibende, Vereine, Kirchgemeinden und andere natürliche und juristische Personen können Fördermittel erhalten.

Im Rahmen der Dorferneuerung sind Maßnahmen förderfähig wie z.B. Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen. Bei besonders ortsbildprägenden Grundstücken können eventuell auch orts- und regionaltypische Hofbefestigungen und Umzäunungen gefördert werden. Neubaumaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn dadurch strukturelle Mängel im Ortsbild behoben werden oder diese als Ersatzbauten für leerstehende Gebäude entstehen.

Wichtig ist, dass die Fördermaßnahmen sich in das historische Dorfbild einfügen und dieses stärken. Daher haben sich die Maßnahmen in Form, Farbe und Material an die orts- und regionaltypische Bauweise anzulehnen.

Anregungen zu lokal- und regionaltypischen Bauformen, Bauweisen und Baumaterialien finden Sie hier!

Eigentümer bzw. Bauherren, die Fördermittel über die Dorferneuerung beantragen wollen, müssen dies entsprechend der Förderrichtlinie jeweils zum bis 15.01. des laufenden Förderjahres machen. D.h. bis zum 15.01.2022, wenn Sie im Jahr 2022 eine geförderte Maßnahme durchführen möchten, bis zum 15.01.2023 für das Jahr 2023 usw.

Wichtige Voraussetzung und Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist eine vor Ort Beratung und Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben durch das von der Stadt Ilmenau beauftragte Planungsbüro StadtStrategen aus Weimar. Das Büro berät und unterstützt bei der Antragstellung. Die Kosten hierfür werden von der Stadt übernommen.

Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst eine Anmeldung bei der Bauverwaltung in Ilmenau erfolgen. Diese leitet Ihre Anfrage an das Planungsbüro weiter. Ansprechpartnerin in der Bauverwaltung ist Frau Wetzel, E-Mail: gabi.wetzel@ilmenau.de, Tel. 03677 600 903, Stadtverwaltung Ilmenau, Am Markt 7, 98693 Ilmenau.

Detaillierte Hinweise, was zu tun und zu beachten ist, wenn Fördermittel beantragt werden, finden Sie hier:

--> Kurzfassung zu den Zielen und Möglichkeiten der Dorferneuerung in Stützerbach
--> Hinweise für privatrechtliche Antragsteller zu den Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung
--> Checkliste für privatrechtliche Antragsteller zur Förderantragstellung

Fördermittel

Der Fördersatz für Dorferneuerungsmaßnahmen privater Antragsteller beträgt in der Regel 35 %, wobei die Fördersumme pro Objekt/Gebäude auf 15.000 Euro begrenzt ist. Die Stadt und gemeinnützige juristische Personen können bis zu Regelfördersätzen von 65 % profitieren.

Informationen über die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der integrierten ländliche Entwicklung (Dorferneuerung) und Revitalisierung von Brachflächen sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier:

ILE/REVIT-Förderrichtlinie:
https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/Laendlicher_Raum/210104_FR_ILE_REVIT_StAnz_1_2021.pdf

Aktuelles Antragsformular auf Bewilligung einer Zuwendung sowie weitere für den Antrag relevante Informationen:
https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Themen/Landentwicklung/ILE/Dorferneuerung/200917_antrag_de.pdf

Hinweis: Bei der kostenfreien, persönlichen Beratung durch Ihre Dorfentwicklungsberaterin erhalten Sie die Antragsformulare auf Wunsch auch schriftlich ausgehändigt.

Eine anschauliche Broschüre mit Informationen über die Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung und die integrierten Ländlichen Entwicklung stellt das Land Thüringen bereit:

https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/Laendlicher_Raum/2019-TMIL-Broschu__re-ILE_web.pdf

Das Gemeindliche Entwicklungskonzept

Gemeindliches Entwicklungskonzept Stützerbach 2035 Hier finden Sie das Gemeindliche Entwicklungskonzept für Stützerbach 2035 sowie Anregungen zu lokal- und regionaltypischen Bauformen, Bauweisen und Baumaterialien.

Das Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK) mit dem Teilkonzept Tourismus- und Kurortentwicklung wurde in den Jahren 2028/19 von dem Weimarer Planungsbüro StadtStrategen unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dem Dorfentwicklungsbeirat sowie der VG-Verwaltung bzw. der Stadtverwaltung Ilmenau entwickelt.

Gemeinsam wurden Stärken und Schwächen analysiert, Handlungsbedarfe identifiziert und daraus Leitbilder, Entwicklungsziele und Maßnahmen für fünf Handlungsfelder abgeleitet:

I. Siedlungsentwicklung, Ortsbild und Wohnen
II. Tourismus und Naherholung
III. Wirtschaft, Umwelt, Mobilität und technische Infrastruktur
IV. Versorgung und soziale Infrastruktur
V. Dorfgemeinschaft und Kommunikation

Das GEK Stützerbach 2035 beschreibt unter dem Leitbild „Ein Ort wächst zusammen“ die Entwicklung des Luftkurorts mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2035.

Unter folgenden Links finden Sie eine Kurzfassung, die Langfassung sowie Pläne und Anlagen zum GEK Stützerbach 2035:

Anregungen zu lokal- und regionaltypischen Bauformen, Bauweisen und Baumaterialien finden Sie hier: (Datei: Plan-Plakat-Ortstypik)

Bislang umgesetzte und geplante Fördermaßahmen

Stützerbach ist seit 2020 anerkannter Schwerpunkt der Dorferneuerung und Entwicklung. Dies bedeuted, dass von 2020 – 2024 die öffentliche Hand, Private, Gewerbetreibende, Vereine, Kirchgemeinden und andere natürliche und juristische Personen Fördermittel für Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen können.

Bislang umgesetzte Fördermaßnahmen sowie aktuell geplante und beantragte Vorhaben:

Geförderte Maßnahmen der Kommune:

  • Grundhafte Sanierung und Ausbau der Papiermühlenstraße inkl. Straßenbegrünung. Die Maßnahme wurde 2020 begonnen und soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die Installation von Sitzgelegenheiten, Bänken und Fahrradständern am Bahnhof erfolgen etwas später, da hierzu noch Abstimmungsbedarf mit der Gestaltung der Straßenmöbel in der Gesamtstadt notwendig sind. Wir bitten um Verständnis.
  • Trockenlegung des Kellergeschosses der Kneipp-Kindergartens. 2020 wurde die Planung hierfür beauftragt. 2021 erfolgt die aufwändige Umsetzung an dem Steilhang.
  • Sanierung der Badestelle am Naturbad in den Jahren 2021-22. Im Jahr 2021 ist die Sanierung des Beckens und in einem zweiten Schritt (voraussichtlich 2022) die Umgestaltung des Freiraumes der Badestelle vorgesehen. Anfang August 2021 wird mit dem Baustart für die Sanierung des Beckens gerechnet. Da für die Sanierung die Beckenwände trocken sein müssen, kann in der Saison 2021 leider kein Wasser mehr in das Becken eingelassen werden. Der Maßnahme und dem aktuellen Stand der Entwurfsplanung vorausgegangen sind u.a. eine Exkursion zum Naturbad in Schweina und eine Planungswerkstatt im Sommer 2020 mit verschiedenen Akteursgruppen aus Stützerbach. Dazu zählten Vertreter des Kneipp- und Verkehrsvereins, des JO-HO Stützerbach Volleyball, des Dorfentwicklungsbeirats und der Stadtverwaltung Ilmenau.

Geförderte Maßnahmen privater Antragsteller:

  • Dachsanierung, Am Schloßberg (2020)
  • Hofpflasterung mit Granitsteinen und Sanierung/Neubau einer Stützmauer aus Theumaer Fruchtschiefer, Talstraße (2020)

Für das Jahr 2021 sind weitere Fördermaßnahmen geplant und beantragt.
Auf eine Bewilligung wird im Frühjahr 2021 gehofft.

Von privater Seite wurden eine Dachsanierung und Fassadensanierung zur Förderung beantragt.

Weitere ausgewählte Dorfentwicklungsprojekte, die über Dritte und/oder die Kommune gefördert, finanziert und umgesetzt wurden sind:

  • Aufwertung, Instandhaltung und Pflege Kinderspielplatz „Platz am Glaswerk“ durch den Verein StübaLeben und die Stadt Ilmenau - (Förderung LEADER) (2019)
  • Stadt Ilmenau – Dachsanierung Jugendclub (2020-2021)
  • Breitbandausbau durch die Telekom (2020-2021)
  • Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen in der neuen Kulturscheune am Goethemuseum
  • Entwicklung und Druck neuer Marketingbroschüren für den Luftkurort Stützerbach
  • Unterstützung der Zertifizierung zahlreicher Gästebetten durch den Ortsteil, als Voraussetzung für die Reprädikatisierung von Stützerbach als staatlich anerkannter Luftkurort
  • Umgestaltung der Tourismusinformation als Voraussetzung zur Zertifizierung

Der Dorfentwicklungsbeirat von Stützerbach und Öffentlichkeitsbeteiligung

Dorfentwicklungsbeirat
Der Dorfentwicklungsbeirat, 2018 für die Entwicklung des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes gegründet, begleitet den Dorfentwicklungsprozess aktiv und kontinuierlich.

Der Beirat aus 14 Mitgliedern setzt sich zusammen aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern verschiedenster Altersgruppen, Mitgliedern des Ortsteilrates sowie Ortsteilbürgermeister Frank Juffa. In regelmäßige Treffen, Wokshops und Exkursionen wird gemeinsam diskutiert und nach den besten Lösungen für Stützerbach gesucht. Zu ausgewählten Themen wird auch die interessierte Öffenltichkeit eingeladen und um Meinung und Know-How gebeten.

Die Beiratsarbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Ilmenau und unter Beachtung der vorhandenen Ressourcen der Stadt Ilmenau.

Wenn auch Sie Interesse an der Mitarbeit im Dorfenwticklungsbeirat haben, dann melden Sie sich bitte bei Ortsteilbürgermeister Frank Juffa.



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